Energieaudits verbindlich!

Große Unternehmen müssen ab dem 5.12.2015 alle vier Jahre ihren Energieverbrauch mit Energieaudits überprüfen, womit Energieeinsparpotentiale aufgedeckt und genutzt werden sollen. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages zugestimmt. Das Gesetz bedarf nur noch der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten. Sollte das Gesetz seine Wirkung positiv entfalten, ist damit zu rechnen, dass auch über verbindliche Regeln für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMUs) nachgedacht wird. Besser wäre es natürlich, wenn auch der Mittelstand schon freiwillig vorab aktiv wird. Auch hier kann Effizienzoptimierung von Datenverarbeitung in den Fokus kommen.