In den meisten Städten könnten sicher 50% der Fahrbahnbeleuchtungen nachts abgeschaltet werden.

Bei wenig befahrenen Straßen sollten Bewegungsmelder die Laternen dann einschalten, wenn sie gebraucht werden.

Bewegungsmelder, bzw. -schalter:
… in öffentlichen Gebäuden und nichtöffentlichen Betrieben für Räume, die nur temporär betreten werden, z.B. Toiletten, Aufenthaltsräume, Kantinen, Küchen und Abstellräume, etc.
… in Aufzügen würden verhindern, dass dort das Licht brennt, ohne dass jemand diese benutzt.
... in vielen Firmen bleibt nachts Licht eingeschaltet, z.B. um Einbrecher abzuschrecken. Auch hier wären Bewegungsmelder eine bessere Alternative.

Werbebeleuchtungen sollten entweder ganz untersagt, oder auf Strom sparende Techniken umgestellt werden (z.B. LED), ggf. Festlegung auf Höchstverbrauchswerte.

Mindestvorgaben für grüne IT in Firmen und Behörden, Stromsparsiegel wie bei Kühlschränken, z.B. A++.

Keine Rundumbeleuchtungen von Tankstellen.

Keine Wechselwerbeschilder und beleuchtete, bzw. rotierende Litfaßsäulen.

Kein Verkauf und Zulassung von Fernsehgeräten ohne Ein- und Ausschalter (ggf. kein Standby).

Entwicklung von „umweltfreundlichen“ und leicht entsorgbaren Energiesparlampen.

Reduzierung der Reisegeschwindigkeiten im Bahnverkehr, z.B. auch von ICEs. Stichwort: Effizienz- nicht Geschwindigkeitsoptimierung.

Generelles Tempolimit, z.B. von 110 Km/h auf allen Autobahnen, 90 Km/h auf Landstraßen.

Entwicklung energieeffizienterer PKW, LKW und Nutzfahrzeuge.

Wiedereinführung von „nicht freiwilligen“ autofreien Sonntagen oder gar Wochenenden in nennenswerter Anzahl. (Ausnahmegenehmigungen nur für Polizei, Feuerwehr,

Notfallrettung (Ärzte, Sanitäter) im EINSATZ!, sonst nur bei nachweislichem Interesse für die Öffentlichkeit).

Verbot des Heizens mit Strom, dort, wo Alternativen möglich sind.

Verbot von Einzelverglasungen im Wohnbereich.

Ausbau von Wärmeisolierung und Wärmedämmung.