Schulung und Einsatz von Energiesparbeauftragten in Schulen, Universitäten, Behörden und Betrieben.

Einrichtung einer Energieeffizienzkommission.

EU-einheitliches Ökosiegel für Energieeffizienz.

Überprüfung aller Industrieanlagen auf Energieeffizienz. Entwicklung eines Umbau- bzw. Umstrukturierungsplan.

Zeitliche Verlagerung energiehungriger, automatisierter Produktionsverfahren in den Nachtsstrombereich.

Einführung genereller Energiestandards bei elektronischen Endgeräten mit Festlegung von Maximalverbrauchswerten.

Wegfall der KFZ-Steuer und direkte Umlegung auf den Benzinpreis.

Steuerliche Entlastungen für Energiesparer und Belastungen für Energieverschwender. (Letzteres gilt nicht für Industrien, die aufgrund eines strukturell notwendigen Produktionsprozesses viel Energie aufwenden müssen. Bei diesen Betrieben sollten Umstellungsmöglichkeiten der Prozesse in energiesparsamere Verfahren geprüft und falls sich eine Umstellung als realisierbar erweist, diese steuerlich gefördert werden. Verweigert ein Betreiber jedoch eine mögliche Umstellung, so sind steuerliche Förderungen obsolet.)

Zölle auf die Einfuhr von Atomstrom.

AKWs abschalten!